Finanzregulativ
Revisionen 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2021; 06.09.2023
(gemäß GV 2001, 2005, 2008, 2009, 2011, 2013 und 2015, 2016, 2021)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Spieljahr (eingerechnet Verpflichtung Vermittlung Werbung Mindestwert):
für aktive Vereine | € | 390,00 |
für aktive Vereine (1. und 2. Mitgliedsjahr) | € | 225,50 |
für Schutzvereine | € | 110,00 |
für Schutzvereine (1. und 2. Mitgliedsjahr) | € | 80,00 |
(gemäß GV 2002, 2008, 2009, 2011, 2013 und 2015)
Die Mannschaftsgebühren betragen für:
Teams mit drei Soll-Startern in der LL A | € | 185,00 |
Teams mit drei Soll-Startern in der LL B | € | 150,00 |
Teams mit drei Soll-Startern in der LL C | € | 115,00 |
Teams mit drei Soll-Startern in der LL D | € | 80,00 |
Teams mit vier Soll-Startern in der GK (keine Spielergebühr) | € | 140,00 |
Teams mit drei Soll-Startern in der GK (keine Spielergebühr) | € | 105,00 |
Teams mit zwei Soll-Startern (keine Spielergebühr) | € | 60,00 |
Nachwuchsteam pro Bewerb | € | 5,00 |
(Höhe gemäß GV 2001, 2008, 2009, 2013 und 2015)
Für jede(n) in Teams der allgemeinen Klasse in den Landesligen (A, B, C, D) eingesetzte(n) Spieler(in) ist die nachstehende angeführte Spielergebühr zu zahlen.
Eine erste Einhebung erfolgt durch Vorschreibung des Kassiers am Beginn der Meisterschaft. Dabei wird die Anzahl mit der Sollmannschaftsstärke aller in der allgemeinen Klasse gemeldeten Mannschaften eines Vereins angesetzt.
Nach Abschluss der Meisterschaft wird die tatsächlich zum Einsatz gekommene Anzahl von Spielern(innen) einschließlich Kaderspieler ermittelt. Übersteigt diese Anzahl die zu Meisterschaftsbeginn verrechnete Anzahl, so erfolgt über die Differenz eine Nachverrechnung.
Eine allfällige Refundierung vorgeschriebener Gebühren aufgrund von Mannschafts-Zurückziehungen erfolgt nicht.
Spielergebühr pro eingesetzte(n) Spieler(in) | € | 23,00 |
(Höhe gemäß GV 2001, 2003, 2008,2009 und 2013)
Gemäß § 5 (4) der Nachwuchsordnung des ÖTTV wird der Nachwuchsförderungsbeitrag ab der Saison 2013/2014 wie folgt festgelegt:
Die von den Vereinen aufgrund der Nennung zur Mannschaftsmeisterschaft zu erzielenden Aktivitätspunkte (Basis Punkte je Mannschaft Liga A:20, B:12, C:9, D:6, je Bundesligamannschaft 30, Abwertungsfaktor 1/SQR (Anzahl)) werden am Beginn der Saison veröffentlicht.
Kosten pro fehlendem Aktivitätspunkt | € | 30,00 |
Deckelungsbetrag | € | 300,00 |
(ist bei GV 2024 zu bestätigen)
Der Schiedsrichterförderungsbeitrag ab der Saison 2024/2025 wie folgt festgelegt:
Die Vereine mit einer Nennung zur Mannschaftsmeisterschaft (Bundesliga, Landesliga A, B, C, bzw. Nachwuchs U19, U17) benötigen einen geprüften Schiedsrichter.
Kosten pro fehlendem Schiedsrichter | € | 50,00 |
(gemäß GV 1986, 1992, 2013)
Die vom jeweiligen Verein für die Saison zu bezahlenden Beträge für Mitgliedsbeitrag, Mannschaftsgebühren sowie Spielergebühren sind dem Verein bis zum 15. Oktober vorzuschreiben. Als Fälligkeitstermin für die Bezahlung des Gesamtbetrages gilt der 31. Oktober der jeweiligen Spielsaison.
Die nach Abschluss der Meisterschaft zu bezahlenden Beträge für Spielergebühren sowie der allfällige Nachwuchsförderungsbeitrag sind dem Verein bis zum 31. Juli vorzuschreiben. Als Fälligkeitstermin für die Bezahlung des Gesamtbetrages gilt der 31. August der jeweiligen Spielsaison.
Sollte dieser Betrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, so tritt automatisch bei einem Verzug von bis zu 14 Tagen eine Erhöhung des säumigen Betrags um 10%, bei einem Verzug von 15 bis 30 Tagen um 25% ein.
Sollte bis zum 1. Dezember der gesamte fällige Betrag noch nicht eingezahlt sein, so tritt automatisch eine Sperre des Vereins bis zur Bezahlung des offenen Betrags ein. Die Sperre ist vom Kassier dem betroffenen Verein, dem Präsidenten und dem MUBA schriftlich mitzuteilen.
Die Fälligkeit der Nachzahlung der Spielergebühr ist 14 Tage nach Zustellung. Ansonsten gilt bei Verzug die oben angeführte Steigerung.
Bei Einsprüchen gegen Vorschreibungen des Kassiers gilt folgender Instanzenzug:
- Instanz Kassier
- Instanz Vorstand des TTTV
- Instanz ÖTTV
Einsprüche entheben den Verein aber nicht von der Verpflichtung, den vom Kassier vorgeschriebenen Betrag vorerst fristgerecht zu begleichen. Es gelten die im Punkt 8 festgehaltenen Rechtsmittelgebühren.
Allg. | GKL | ||
Hallenkommissionierung | € | 30,00 | |
fehlender geprüfter Schiedsrichter | € | 50,00 | |
verspätete Eingabe bzw. Abgabe eines Spielberichts | € | 20,00 | |
Nicht Eingabe bzw. verspätete Eingabe einer Spielverschiebung | € | 20,00 | 5,00 |
fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichts | € | 15,00 | |
Nichteingabe Spielbericht in den Ergebnisdienst | € | 5,00 | |
Nichtbestätigung Spielbericht im Ergebnisdienst (Abrechnung am Ende der Saison) | € | 5,00 | 0,00 |
zu gering frankierte Sendungen an den MUBA | € | 8,00 | |
unkomplettes Antreten nach Abmahnung durch MUBA 1 x | € | 23,00 | 5,00 |
unkomplettes Antreten nach Abmahnung durch MUBA 2 x | € | 40,00 | 10,00 |
Einsatz eines unberechtigten Spielers in einem Bewerb der allgemeinen Klasse (neben Strafbeglaubigung) | € | 100,00 | 25,00 |
Einsatz eines unberechtigten Spielers in einem Nachwuchsbewerb (neben Strafbeglaubigung) | € | 20,00 | |
Vortäuschung der Anwesenheit eines nicht anwesenden Spielers (neben Strafbeglaubigung), jeweils für Heim- und Gastmannschaft | € | 100,00 | 25,00 |
Rückziehung einer Erwachsenenmannschaft (vor Beginn der Herbst- oder Frühjahrsrunde) | € | 100,00 | 25,00 |
Rückziehung einer Erwachsenenmannschaft (während der Herbst- oder Frühjahrsrunden) | € | 150,00 | 40,00 |
Rückziehung einer Nachwuchsmannschaft | € | 40,00 | |
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft | € | 146,00 | 40,00 |
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft bei einer Zusammenfassung | € | 146,00 | |
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft bei einer Zusammenfassung mit Rückziehung | € | 206,00 | |
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft bei einer Zusammenfassung | € | 40,00 | |
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft bei einer Zusammenfassung mit Rückziehung | € | 80,00 | |
Erhöhung bei Nicht antreten bei einer Zusammenfassung ohne Ankündigung bis 12.00 Uhr am Vortag Erwachsenenmannschaft | € | 50,00 | |
Erhöhung bei Nicht antreten bei einer Zusammenfassung ohne Ankündigung bis 12.00 Uhr am Vortag Nachwuchsmannschaft | 12,00 | ||
Nichtteilnahme einer Damenmannschaft (*) | € | 70,00 | |
bei Beglaubigung mit 0 : 0 wegen einvernehmlicher Nichtaustragung jede der Erwachsenenmannschaften | € | 146,00 | 40,00 |
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft | € | 23,00 | |
Nichtteilnahme an der Generalversammlung (Beschluss GV 2009) | € | 60,00 |
(*) Gemäß Beschluss der GV 2007 ist der Vorstand ausdrücklich ermächtigt, bei Vorliegen eines nachvollziehbaren triftigen Grundes von der Strafe Abstand zu nehmen.
Fahrtkosten bei Nichtantreten
Auf § 16 (Abschnitt C) des Handbuchs wird verwiesen. Zusätzlich wird auf Basis § 16 (3) festgelegt, dass die im anderen Durchgang ordnungsgemäß angetretene Mannschaft das Recht hat, die Hälfte der Anreisekosten für Kilometergeld nach Verbandsregelung vom nicht angetretenen Verein zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Kassier des Tiroler Tischtennis-Verbandes eingehoben und über Anforderung dem jeweiligen Verein übermittelt. Dieses Recht gilt jedoch nicht bei ordnungsgemäßer Rückziehung einer Mannschaft und beim seit 2011/2012 gespielten Grunddurchgang in den Landesligen.
Fälligkeit der Strafen
14 Tage nach Zustellung, bei nicht fristgerechter Einzahlung tritt eine 50%ige Erhöhung ein, in weiterer Folge kommt es über Vorstandsbeschluss zur Sperre.
Nenngeld pro Mannschaft | € | 80,00 |
Rückziehung einer Mannschaft | € | 40,00 |
Nichtantreten | € | 20,00 |
Verspätetes Eintragen Spielergebnis | € | 5,00 |
Bezüglich Fahrtkosten bei Nichtantreten und Fälligkeit der Strafen gelten sinngemäß die Bestimmungen wie bei der Mannschaftsmeisterschaft.
Die Rechtsmittelgebühr beträgt gemäß ÖTTV - Beschluss für die:
1. Instanz | € | 45,00 |
2. Instanz | € | 90,00 |
3. Instanz | € | 180,00 |
Zu § 33 (Abschnitt C, Absatz 6) des Regulativs wird für den Bereich des Tiroler Tischtennis Verbandes festgelegt, dass bei Protesten je Instanz die nachstehend angeführte Mindestbearbeitungsgebühr zu entrichten ist, die vom Schuldigen nach Abschluss des Verfahrens bzw. bei Zurückziehung des Protestes vom Einbringer zu bezahlen ist.
Mindestbearbeitungsgebühr je Instanz | € | 40,00 |
Die Fahrtkosten einer Nachwuchsmannschaft je Altersklasse (U19 und darunter) fördert der Verband mit der nachstehend angeführten Vergütung pro Kilometer. Berücksichtigt wird jeweils pro Altersklasse die Mannschaft mit den höchsten Fahrtkosten.
Vergütung für Nachwuchsmannschaft pro km | € | 0,40 |
Urkunden: Bei der Generalversammlung werden Urkunden an alle Klassensieger überreicht.
Tiroler Meistermedaillen: Bei der Zusammenfassung werden an den Tiroler U13-, U15-, U17- und U19- Meister Tiroler Meistermedaillen übergeben.
Mautersatz: Auf Anforderung und gegen Vorlage der Belege beim Kassier erhalten die Vereine die Mautkosten (Felbertauern, Stubaital) für die Anfahrt zu Spielen rückerstattet.
(Ergänzung gemäß GV 2004)
Für die Ausrichtung von Tiroler Meisterschaften (U11, U13, U15, U17, U19 und Allgemeine sowie Senioren) werden seitens des Verbandes bei zeitgerechter Vorlage der Ausschreibung und der Ergebnislisten die Vervielfältigung und die Veröffentlichung auf der Homepage übernommen.
Als Abgeltung für allgemeine Organisationskosten, werden über Anforderung, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen nachstehend angeführte Beträge zur Förderung gestellt.
Veranstaltungen der Kategorie 1 | € | 150,00 |
Veranstaltungen der Kategorie 2 | € | 150,00 |
Veranstaltungen der Kategorie 3 | € | 150,00 |
Die Unterteilung der Turniere in Kategorien erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien (z.B.: Nenngeld, organisatorischer Aufwand).
Die aktuelle Einteilung der Turniere lautet:
Kategorie 1: Zusammenfassungen der Tiroler Mannschaftsmeisterschaften
Kategorie 2: Leistungsklassenturnier, Youngster Turniere
Kategorie 3: Tiroler Einzel- und Doppelmeisterschaften
Falls ein Turnier noch keine Einstufung in eine Kategorie hat, wird diese vom Vorstand vorgenommen.
Bei Austragung von zwei Veranstaltungen am selben Veranstaltungsort am gleichen Tag werden für die zweite Veranstaltung nur 50 % der zusätzlichen Pauschalsätze ausgezahlt. Zusätzlich können vom Vorstand über Anforderung bereits bei der Bewerbung für die Veranstaltung geltend gemachte zusätzliche Aufwandsentschädigungen gewährt werden.
Überregionale Veranstaltungen in Tirol oder außerhalb Tirols (Neuregelung Sommer 2000)
Bei Entsendung zu überregionalen Veranstaltungen (Österr. Meisterschaften, Top-10) durch den TTTV werden nachstehende Zuschüsse gewährt.
Nenngeld | zur Gänze | |
Fahrtkosten ab Wohnort | zur Gänze | |
Fahrt mit privatem PKW pro km | € | 0,40 |
Fahrt mit privatem Bus pro km | € | 0,60 |
Hotelkosten (Nächtigung mit Frühstück) | zur Gänze | |
Essenspauschale für Aktive ist vom Verein zu tragen | 0,00 |
Zusätzlich kann vom Vorstand in einem eigenen Beschluss noch genehmigt werden: Eine Abfahrt bereits am Tag vor der Veranstaltung. Zuschüsse für sonstige Teilnehmer bei ÖM (z.B. zumindest das Nenngeld für Nicht-Kaderspieler, die vom Verein entsendet werden).
Bei Entsendung zu überregionalen Veranstaltungen (Winturnier) durch den Verein werden nachstehende Zuschüsse, nach erfolgter Vorlage von Rechnungen, gewährt.
Nenngeld | zur Gänze |
Hotelkosten (Nächtigung mit Frühstück) | bis zu € 60,00 |
Betreuung durch einen qualifizierten Trainer (nur für Sport BORG Schülern) | bis zu € 60,00 |
Anfallende Strafen die durch Nichtantreten entstehen werden an den Verein weitergeleitet.
Seitens des für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen ist die Form der Auszahlung und Abrechnung mit dem Kassier vor der Veranstaltung zu vereinbaren. Auf jeden Fall sind aber die erforderlichen Belege wie Endverbraucherlisten und Quartierrechnungen kurzfristig dem Kassier zur Verfügung zu stellen.
Sonderentsendungen
Sonderentsendungen oder Beteiligung an vom ÖTTV vorgeschriebenen Kosten sind vom Vorstand eigens zu beschließen, im Allgemeinen ist eine Kostenteilung (1/3 Verein, 1/3 Teilnehmer und 1/3 Verband) die Basis für den Beschluss.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss in der GV 2005 wird für einen Übertritt zu einem Verein eines anderen LTTV die fällige Pauschale Aufwandsabgeltung (ÖTTV Regulativ § 46 (2)) für Spieler der A-Liga mit € 1.200, der B-Liga mit € 600 und der C-Ligen mit € 400 festgelegt.
(ist bei GV 2024 zu bestätigen)
Wegen der Kostenentwicklung beim Leistungszentrum, wird für jede Teilnahme eines dem Tiroler Tischtennis Verband angehörigen Aktiven am Leistungszentrum nachstehend angeführter Beitrag eingehoben, jedoch pro Monat maximal der nachstehend angeführte Beitrag. Der Beitrag wird über die Vereine eingehoben und im Nachhinein vorgeschriebenen.
Ausgenommen hiervon sind Trainingslager mit eigenen Beitragsvorschriften.
Kostenbeitrag pro Woche Nachmittagstraining | € | 25,00 |
Deckelung Kostenbeitrag monatlich maximal (ab 4x Training/Woche) | € | 80,00 |
Zusatzkostenbeitrag Vormittagstraining Sportschulen monatlich, 10 * pro Jahr | € | 20,00 |
Trainingslager pro Woche, wobei bei Anmeldung auf jeden Fall € 50 unabhängig von der Teilnahme zu bezahlen ist. Allfällige Ermäßigungen bei längeren Kursen werden bei der jeweiligen Ausschreibung fest gelegt. | € | 125,00 |
Der Kostenbeitrag für nicht dem Tiroler Tischtennis-Verband angehörende Aktive wird jeweils vom Vorstand festgelegt.
Trainer LZ pro Stunde | € | 40,00 |
Betreuungswochenende pro Tag (Samstam, Sonntag, Freitag je nach Abfahrt entweder 50% oder 100% des Tagsatzes)
|
€ € |
100,00 75,00 |
Trainer bei Wochenendbetreuung und bei Lehrgängen Diäten pro Mahlzeit | € | 25,00 |
Sparringpartner bei Lehrgängen (Pauschale bei 5 Trainings-Einheiten pro Tag) je nach Leistungsstärke (5,-/10,-/12,-) | € | 25,00 bis 60,00 |
Sparringpartner beim LZ pro Stunde (max. 2 Stunden pro Tag) | € | 10,00 |
Bei den Turnieren der Tiroler Nachwuchs-Leistungsklasse wird vom Ausrichter je genannten Teilnehmer das nachstehend angeführte Nenngeld eingehoben. Als genannt gelten alle jene SpielerInnen, die sich im Meldesystem angemeldet haben. Allfällig fehlende Nenngelder werden vom Kassier nachträglich vorgeschrieben.
Nenngeld Nachwuchs-Leistungsklasse | € | 10,00 |
Bei den Tiroler Meisterschaften ist der Ausrichter berechtigt für Hauptbewerbe nachstehend angeführtes Nenngeld einzuheben, das Nenngeld für Rahmenbewerbe kann frei festgelegt werden.
Senioren Einzel männlich/weiblich 60+, 50+,40+ jeweils | € | 10,00 |
Senioren Doppel männlich/weiblich/mixed je Starter | € | 5,00 |
Allgemeine Klasse Einzel männlich/weiblich | € | 20,00 |
Allgemeine Klasse Doppel männlich/weiblich/mixed je Starter | € | 15,00 |
Junioren Einzel männlich/weiblich | € | enthalten |
Nachwuchs (U19, U17, U15, U13, U11) pauschal | € | 19,00 |
Die in diesem Bereich aufgeführten Entgelte, Entschädigungen oder Diäten, ob als Aufwand oder gegen Vorlage von Belegen, sind ausschließlich für im Verband ehrenamtlich tätige Personen gültig. Ehrenamtlich tätig sind diejenigen Personen, welche
- a) ausschließlich auf Grundlage der Formulare, sowie der Vorschriften der Sport Austria Bundes-Sportorganisation abrechnen und
- b) Funktionäre nach den Vereinsrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen
Für alle anderen Personen, sowie Vereinen oder Firmen sind gegebenenfalls eigene Vereinbarungen zu treffen. Diese bedürfen der Schriftform.
Grundsätzlich werden bei der Erledigung vom Verband für den Verband beauftragten Arbeiten die anfallenden nachgewiesenen Kosten vom Verband übernommen. Soweit nicht Regelungen des normalen Finanzregulativs zum Tragen kommen, gelten die nachfolgenden Rahmenbestimmungen.
Pauschalbeträge gelten jeweils für eine Saison. Bei allen anfallenden Spesen gilt eine detaillierte Aufstellung als Nachweis. Die Auszahlung erfolgt soweit nichts anderes vereinbart, in maximal 3 Teilbeträgen pro Jahr auf Anforderung.
A) Funktionsgebühren
Vorstandsmitglieder | € | 900,00 |
Sonstige Spesen | € | Nach Aufwand |
Auf die Funktionsgebühren kann auch freiwillig verzichtet werden.
B) Sitzungen
Getränke bei Vorstandssitzungen | nach Aufwand | |
Für Vorstandsmitglieder jährlich ein Arbeitsessen bzw. ein Jahresabschlusstreffen | nach Aufwand | |
Konsumation der Vorstandsmitglieder bei Gebietsbesprechungen | nach Aufwand | |
Vom Verband gestellte Turnierleitung bei TEM, LK oder Zusammenfassungen der Mannschaftsmeisterschaften (por Person) | € | 60,00 |
C) Schiedsrichter
Geprüfter Schiedsrichter pro Stunde | € | 8,00 |
Oberschiedsrichter pro Stunde | € | 10,00 |
SR Einsatz Landesligen (Pauschale ohne Fahrtkosten) | € | 20,00 |
Beobachter Mannschaftsmeisterschaft (Pauschale ohne Fahrtkosten) | € | 20,00 |
D) Tischtennishalle Keller der Volksschule Reichenau
Hallenverwaltung (Pauschale | € | 2*100,00 |
Raumpflege (Pauschale) 12 Teilbeträge je | € | 250,00 |
E) Sonstige Spesen
Allg. Kilometergeld | € | 0,40/km |
Porto, Kopien, diverse Hilfsmittel | € | nach Aufwand |
Dieses Finanzregulativ ist in der vorliegenden Form ab 06.09.2023 gültig.
Der Kassier Robert Lanznaster e.h. Der Präsident Michael Enders e.h.